Beitrag & Kosten2. September 20268 Minuten LesezeitManagerProtect · Fachredaktion
Auf die Frage nach dem Preis folgt in der Praxis immer eine Gegenfrage. Das liegt nicht an Verkaufstaktik, sondern daran, dass der Beitrag einer D&O-Versicherung aus sechs Größen entsteht, die sich von Unternehmen zu Unternehmen erheblich unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt, welche das sind – und wo Sparen im Ernstfall teuer wird.
Warum es keinen Tarifrechner gibt
Bei einer Kfz-Versicherung genügen Fahrzeug, Fahrleistung und
Schadenfreiheitsklasse. Bei der D&O-Versicherung zeichnet der
Versicherer kein Objekt, sondern eine Unternehmensführung: Er bewertet,
wie wahrscheinlich es ist, dass gegen deren Entscheidungen Ansprüche
erhoben werden. Diese Einschätzung entsteht aus Bilanzkennzahlen,
Branchenerfahrung und Struktur – nicht aus einem Formular.
Deshalb gilt: Jede Zahl, die Ihnen ohne Kenntnis von Bilanzsumme,
Rechtsform und Organkreis genannt wird, ist eine Schätzung. Die
folgenden Faktoren zeigen, worauf es ankommt.
Die sechs Faktoren, die den Beitrag bestimmen
Bilanzsumme und Umsatz. Die wichtigste Größe. Sie
beschreibt, wie groß ein Schaden ausfallen kann, den eine
Fehlentscheidung verursacht. Zwischen einer GmbH mit fünf Millionen
und einer Gruppe mit 500 Millionen Euro Bilanzsumme liegt kein
Faktor zwei, sondern eine andere Risikoklasse.
Gewünschte Versicherungssumme. Sie steigt nicht
linear im Beitrag: Die erste Million ist die teuerste, weitere
Summenstufen werden anteilig günstiger, weil Großschäden seltener
sind als mittlere.
Branche. Bau, Immobilienentwicklung,
Finanzdienstleistung und Gesundheitswesen gelten als
klagefreudiger. Klassische Industrie mit stabilen Kundenbeziehungen
wird günstiger eingestuft.
Rechtsform und Organkreis. Eine
Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat bringt mehr
versicherte Personen und mehr Pflichtenkreise mit als eine GmbH mit
einem Geschäftsführer. Jede zusätzliche versicherte Person erhöht
die Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs.
Finanzlage und Historie. Verlustjahre, negatives
Eigenkapital, laufende Restrukturierung oder ein Vorschaden führen
zu Aufschlägen oder Ausschlüssen. Umgekehrt wirkt eine solide
Eigenkapitalquote beitragssenkend.
Struktur und Auslandsbezug. Tochtergesellschaften,
Beteiligungen und besonders Aktivitäten in den USA oder Kanada
verändern die Kalkulation deutlich, weil dort andere Prozesskosten
und Streitkulturen gelten.
Größenordnungen aus der Praxis
Die folgenden Bandbreiten sind keine Angebote, sondern
Beobachtungen aus unserer Zeichnungspraxis für Gesellschaften ohne
Vorschäden und ohne US-Bezug. Sie sollen Ihnen helfen, ein Angebot
einzuordnen – nach oben und nach unten.
Kleine GmbH mit bis zu zehn Beschäftigten und einer
Versicherungssumme von einer Million Euro: häufig ein niedriger bis
mittlerer vierstelliger Jahresbeitrag.
Mittelständisches Unternehmen mit 50 bis 250
Beschäftigten und einer Summe von drei bis fünf Millionen Euro:
meist ein mittlerer bis hoher vierstelliger Bereich.
Größere Gruppe mit mehreren Gesellschaften und
Summen ab zehn Millionen Euro: fünfstellig, stark abhängig von
Struktur und Branche.
Persönliche D&O für eine einzelne Führungskraft:
deutlich niedriger als eine Firmenpolice, weil nur eine Person
versichert ist.
Was den Beitrag wirklich senkt
Nicht der Wechsel zum billigsten Anbieter, sondern ein
nachvollziehbarer Risikodialog: aktuelle Zahlen, erläuterte
Sondereffekte, dokumentierte Compliance-Strukturen. Wer dem
Versicherer die Einordnung erleichtert, wird günstiger gezeichnet
als jemand, der nur einen Fragebogen einreicht.
Zwei Stellen, an denen Sparen teuer wird
Verteidigungskosten innerhalb der Versicherungssumme
Viele günstige Verträge rechnen Anwalts- und Gutachterkosten gegen die
Versicherungssumme. In einem zweijährigen Verfahren können diese
Kosten einen sechsstelligen Betrag erreichen – Geld, das für den
Schadenersatz dann nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Deckung, die
Verteidigungskosten zusätzlich leistet, kostet Beitrag und ist im
Ernstfall der Unterschied zwischen Schutz und Selbstbeteiligung.
Zu kurze Nachmeldefristen
Ansprüche gegen Geschäftsführer verjähren regelmäßig erst fünf Jahre
nach der Pflichtverletzung. Eine Nachmeldefrist von zwölf Monaten
klingt im Angebot unauffällig und lässt vier Jahre ungedeckt. Wer das
Amt abgibt oder ein Unternehmen verkauft, sollte hier genau hinsehen.
Fazit
Der Beitrag einer D&O-Versicherung ist verhandelbar, die Deckung
ist es auch – aber in unterschiedliche Richtungen. Unsere Empfehlung:
Legen Sie zuerst die Deckung fest, die Ihre Haftungslage abbildet, und
optimieren Sie danach den Beitrag über Selbstbehalt und Laufzeit.
Umgekehrt entsteht eine Police, die gut aussieht, bis sie gebraucht
wird.
Ihr nächster Schritt
Ob Ihre bestehende Police diesen Fall abdeckt, lässt sich in einem
kurzen Gespräch klären. Wir sehen Verträge auch dann durch, wenn sie
nicht über uns abgeschlossen wurden.
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