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Was kostet eine D&O-Versicherung?

Auf die Frage nach dem Preis folgt in der Praxis immer eine Gegenfrage. Das liegt nicht an Verkaufstaktik, sondern daran, dass der Beitrag einer D&O-Versicherung aus sechs Größen entsteht, die sich von Unternehmen zu Unternehmen erheblich unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt, welche das sind – und wo Sparen im Ernstfall teuer wird.

Warum es keinen Tarifrechner gibt

Bei einer Kfz-Versicherung genügen Fahrzeug, Fahrleistung und Schadenfreiheitsklasse. Bei der D&O-Versicherung zeichnet der Versicherer kein Objekt, sondern eine Unternehmensführung: Er bewertet, wie wahrscheinlich es ist, dass gegen deren Entscheidungen Ansprüche erhoben werden. Diese Einschätzung entsteht aus Bilanzkennzahlen, Branchenerfahrung und Struktur – nicht aus einem Formular.

Deshalb gilt: Jede Zahl, die Ihnen ohne Kenntnis von Bilanzsumme, Rechtsform und Organkreis genannt wird, ist eine Schätzung. Die folgenden Faktoren zeigen, worauf es ankommt.

Die sechs Faktoren, die den Beitrag bestimmen

  1. Bilanzsumme und Umsatz. Die wichtigste Größe. Sie beschreibt, wie groß ein Schaden ausfallen kann, den eine Fehlentscheidung verursacht. Zwischen einer GmbH mit fünf Millionen und einer Gruppe mit 500 Millionen Euro Bilanzsumme liegt kein Faktor zwei, sondern eine andere Risikoklasse.
  2. Gewünschte Versicherungssumme. Sie steigt nicht linear im Beitrag: Die erste Million ist die teuerste, weitere Summenstufen werden anteilig günstiger, weil Großschäden seltener sind als mittlere.
  3. Branche. Bau, Immobilienentwicklung, Finanzdienstleistung und Gesundheitswesen gelten als klagefreudiger. Klassische Industrie mit stabilen Kundenbeziehungen wird günstiger eingestuft.
  4. Rechtsform und Organkreis. Eine Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat bringt mehr versicherte Personen und mehr Pflichtenkreise mit als eine GmbH mit einem Geschäftsführer. Jede zusätzliche versicherte Person erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs.
  5. Finanzlage und Historie. Verlustjahre, negatives Eigenkapital, laufende Restrukturierung oder ein Vorschaden führen zu Aufschlägen oder Ausschlüssen. Umgekehrt wirkt eine solide Eigenkapitalquote beitragssenkend.
  6. Struktur und Auslandsbezug. Tochtergesellschaften, Beteiligungen und besonders Aktivitäten in den USA oder Kanada verändern die Kalkulation deutlich, weil dort andere Prozesskosten und Streitkulturen gelten.

Größenordnungen aus der Praxis

Die folgenden Bandbreiten sind keine Angebote, sondern Beobachtungen aus unserer Zeichnungspraxis für Gesellschaften ohne Vorschäden und ohne US-Bezug. Sie sollen Ihnen helfen, ein Angebot einzuordnen – nach oben und nach unten.

  • Kleine GmbH mit bis zu zehn Beschäftigten und einer Versicherungssumme von einer Million Euro: häufig ein niedriger bis mittlerer vierstelliger Jahresbeitrag.
  • Mittelständisches Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten und einer Summe von drei bis fünf Millionen Euro: meist ein mittlerer bis hoher vierstelliger Bereich.
  • Größere Gruppe mit mehreren Gesellschaften und Summen ab zehn Millionen Euro: fünfstellig, stark abhängig von Struktur und Branche.
  • Persönliche D&O für eine einzelne Führungskraft: deutlich niedriger als eine Firmenpolice, weil nur eine Person versichert ist.

Was den Beitrag wirklich senkt

Nicht der Wechsel zum billigsten Anbieter, sondern ein nachvollziehbarer Risikodialog: aktuelle Zahlen, erläuterte Sondereffekte, dokumentierte Compliance-Strukturen. Wer dem Versicherer die Einordnung erleichtert, wird günstiger gezeichnet als jemand, der nur einen Fragebogen einreicht.

Zwei Stellen, an denen Sparen teuer wird

Verteidigungskosten innerhalb der Versicherungssumme

Viele günstige Verträge rechnen Anwalts- und Gutachterkosten gegen die Versicherungssumme. In einem zweijährigen Verfahren können diese Kosten einen sechsstelligen Betrag erreichen – Geld, das für den Schadenersatz dann nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Deckung, die Verteidigungskosten zusätzlich leistet, kostet Beitrag und ist im Ernstfall der Unterschied zwischen Schutz und Selbstbeteiligung.

Zu kurze Nachmeldefristen

Ansprüche gegen Geschäftsführer verjähren regelmäßig erst fünf Jahre nach der Pflichtverletzung. Eine Nachmeldefrist von zwölf Monaten klingt im Angebot unauffällig und lässt vier Jahre ungedeckt. Wer das Amt abgibt oder ein Unternehmen verkauft, sollte hier genau hinsehen.

Fazit

Der Beitrag einer D&O-Versicherung ist verhandelbar, die Deckung ist es auch – aber in unterschiedliche Richtungen. Unsere Empfehlung: Legen Sie zuerst die Deckung fest, die Ihre Haftungslage abbildet, und optimieren Sie danach den Beitrag über Selbstbehalt und Laufzeit. Umgekehrt entsteht eine Police, die gut aussieht, bis sie gebraucht wird.

Ihr nächster Schritt

Ob Ihre bestehende Police diesen Fall abdeckt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Wir sehen Verträge auch dann durch, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden.

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