Soforthilfe in Stunde eins
Forensik, Krisenberatung und Wiederherstellung laufen über eine Rufnummer an – nicht über Ihre Suche nach Dienstleistern.
Ein erfolgreicher Angriff ist kein IT-Problem, sondern ein Betriebsstillstand mit Meldefristen. Die Cyber-Versicherung finanziert die Wiederherstellung, ersetzt den Ertragsausfall und stellt in der ersten Stunde die Spezialisten bereit.
Ein erfolgreicher Angriff ist ein Betriebsstillstand mit Meldefristen. Die Police stellt in Stunde eins die Spezialisten und ersetzt den wirtschaftlichen Ausfall.
Forensik, Krisenberatung und Wiederherstellung laufen über eine Rufnummer an – nicht über Ihre Suche nach Dienstleistern.
Der Stillstand kostet mehr als die Technik. Ersetzt werden entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten.
72 Stunden bleiben für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Der Versicherer stellt dafür Juristen bereit.
Drei Leistungsbereiche
Die Deckung besteht aus drei Teilen, die im Ernstfall unterschiedlich wichtig werden. Der teuerste Posten ist selten die Technik, sondern der Stillstand.
Notfallnummer, IT-Forensik, Krisenmanagement und juristische Beratung zu den Meldefristen. Wer nach einem Angriff erst Dienstleister suchen muss, verliert genau die Zeit, die über den Schaden entscheidet.
Wiederherstellung von Systemen und Daten, Ersatz beschädigter Hardware-Konfigurationen, Kosten der Krisenkommunikation und – meist der größte Betrag – der Ertragsausfall durch die Betriebsunterbrechung.
Ansprüche von Kunden, Lieferanten und Betroffenen nach einem Datenabfluss, Kosten der Benachrichtigung und die Verteidigung im Verfahren der Datenschutzaufsicht.
Die ersten 72 Stunden
Die Meldefrist gegenüber der Datenschutzaufsicht beträgt 72 Stunden ab Kenntnis. Parallel läuft die Frage, ob und wie produziert werden kann.
Forensiker isolieren betroffene Systeme, sichern Beweise und bestimmen den Angriffsweg. Ohne diese Analyse ist eine Wiederherstellung riskant – verschlüsselte Backups oder verbliebene Zugänge führen zum zweiten Vorfall.
Meldung an die Aufsichtsbehörde, Information der Betroffenen, Abstimmung mit Kunden und Banken. Fehler in dieser Phase begründen eigene Bußgeldrisiken, unabhängig vom Angriff selbst.
Neuaufbau der Systeme, Rückführung der Daten, Nachholen von Aufträgen. Der Ertragsausfall wird für die vereinbarte Haftungszeit ersetzt – üblicherweise für mehrere Monate.
Das ManagerProtect-Konzept
Ein IT-Vorfall endet nicht mit der Wiederherstellung. Danach stehen Meldepflichten, Ansprüche Dritter und die Frage, ob die Geschäftsleitung ihre Organisationspflicht erfüllt hat.
Im Konzept greifen Technik, Haftung und Verfahren ineinander – damit nach einem Vorfall keine Frage offen bleibt, die eine Geschäftsführung persönlich trifft – unverbindlich Angebot anfordern.
Voraussetzungen
Cyberdeckungen sind keine Blankoversicherungen mehr. Wer die Obliegenheiten nicht erfüllt, riskiert eine Leistungskürzung – wir klären die Anforderungen vor dem Antrag, nicht im Schadenfall.
Angebot anfordern
Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.
Schritt 1 von 4 25 %
Experten für Cyber-Versicherung
Eine Cyber-Versicherung ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.
Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zur Cyber-Versicherung prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.
Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihre Cyber-Versicherung dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.
Häufige Fragen
Das hängt vom Vertrag ab und ist rechtlich heikel – unter anderem wegen Sanktionsvorschriften. Unser Ansatz: Die Police soll die Wiederherstellung finanzieren, damit eine Zahlung nicht notwendig wird. Wo eine Lösegeldklausel vorgesehen ist, greift sie nur nach Freigabe des Versicherers und nach Prüfung der Zulässigkeit.
Nein. Der Cloud-Anbieter sichert seine Infrastruktur, nicht Ihren Betrieb. Fällt der Dienst aus oder werden Ihre Zugänge übernommen, entsteht der Schaden bei Ihnen. Ausfälle bei Dienstleistern sind über eine Rückwirkungsschaden-Deckung einzuschließen – ein Punkt, den wir bei jeder Prüfung ansehen.
Grundlage ist der Rohertrag, der ohne den Vorfall erzielt worden wäre, begrenzt auf die vereinbarte Haftungszeit und nach Abzug einer Wartezeit von meist wenigen Stunden.
Wichtig ist eine realistische Haftungszeit: Elf Tage Wiederherstellung bedeuten nicht elf Tage Schaden, sondern oft Monate reduzierter Leistung.
Nur, soweit das nationale Recht es zulässt – in Deutschland ist das umstritten und wird von Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Unstrittig versicherbar sind die Kosten der Verteidigung im Aufsichtsverfahren, die Benachrichtigung Betroffener und Ansprüche auf immateriellen Schadenersatz.
Kundenstimmen
Echte Erfahrungen rund um Beratung, Soforthilfe und Betreuung bei der Cyber-Versicherung.
„Die 72-Stunden-Frist kannte bei uns niemand. Heute ist der Ablauf dokumentiert und liegt bei der Geschäftsführung.“
„Vor dem Angebot kam eine Liste mit technischen Anforderungen. Unbequem, aber nachvollziehbar.“
„Uns war wichtig zu verstehen, was nach dem Vorfall passiert – nicht nur, was die Police kostet.“
„Nach einem Verschlüsselungsvorfall bei einem Zulieferer haben wir gehandelt. Der Ablauf steht heute auf Papier.“
„Die Soforthilfe über eine Rufnummer war für uns der entscheidende Unterschied.“