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Vermögensschadenversicherung: wenn ein Fehler nur Geld kostet

Vermögensschadenversicherung: wenn ein Fehler nur Geld kostet

Ein falscher Rat, eine übersehene Frist, eine fehlerhafte Berechnung: Es entsteht kein Sachschaden und niemand wird verletzt – trotzdem fehlt dem Kunden Geld. Genau diese Schäden deckt die Betriebshaftpflicht nicht.

Vermögensschadenversicherung: Deckung für den reinen Geldschaden

Falscher Rat, versäumte Frist, fehlerhafte Berechnung: Dem Kunden fehlt Geld, beschädigt ist nichts. Genau diese Fälle deckt die Betriebshaftpflicht nicht.

Schaden ohne Sachschaden

Ein falscher Rat, eine versäumte Frist, eine fehlerhafte Berechnung: Es fehlt Geld, beschädigt ist nichts.

Auch Fehler im Team

Mitversichert sind Mitarbeitende und beauftragte Dritte im Rahmen ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen.

Nachhaftung im Blick

Fehler fallen häufig erst nach Projektende auf. Maßgeblich ist dann die Nachhaftung Ihres Vertrags.

Der reine Vermögensschaden

Ein Schaden, den man nicht sehen kann

Haftpflichtversicherer unterscheiden streng: Personen- und Sachschäden sind über die Betriebshaftpflicht gedeckt. Der reine Vermögensschaden – ein finanzieller Nachteil ohne beschädigte Sache und ohne verletzte Person – ist dort ausgeschlossen. Für beratende, planende und verwaltende Tätigkeiten ist er jedoch der Regelfall.

  • Beratungs- und PlanungsfehlerFalsche Empfehlung, fehlerhafte Berechnung, übersehene Vorschrift – mit direkter finanzieller Folge beim Auftraggeber.
  • FristversäumnisseNicht eingehaltene Ausschlussfristen, verspätete Anmeldungen, abgelaufene Förderzeiträume.
  • Fehler in Verträgen und GutachtenFormulierungen, die im Streitfall nicht tragen, oder Bewertungen, auf die sich Dritte verlassen haben.
  • Abwehr unberechtigter AnsprücheGerade bei Vermögensschäden sind Forderungen häufig überhöht. Die Abwehr ist Kern der Leistung.
  • Verlust von Unterlagen und DatenWenn anvertraute Dokumente oder Daten abhandenkommen und daraus ein finanzieller Nachteil entsteht.
Beratungsfehler als reiner Vermögensschaden ohne Sachschaden

Für wen der Baustein zählt

Berufsgruppen mit typischem Vermögensschadenrisiko

Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben – etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler und Architekten in einigen Bundesländern. Für viele andere ist sie faktisch unverzichtbar.

Beratung und Management

Unternehmens-, Personal- und Fördermittelberatung

Empfehlungen wirken unmittelbar auf Investitionsentscheidungen. Der Schaden entsteht in der Bilanz des Kunden, nicht an einer Sache.

Planung und Technik

Ingenieurbüros, Architektur, Energieberatung

Planungsfehler zeigen sich oft erst im Betrieb – als Mehrkosten, Nachträge oder nicht erreichte Leistungswerte.

IT und Digitalisierung

Softwareentwicklung, Systemhäuser, Datenverarbeitung

Fehlerhafte Konfiguration, Datenverlust bei Migrationen oder verzögerte Projekte führen zu Betriebsausfällen beim Auftraggeber.

Agentur und Kommunikation

Werbung, Marketing, Verlage

Wettbewerbs-, Urheber- und Kennzeichenrechte: Ein rechtswidriges Motiv kann eine gesamte Kampagne kostenpflichtig machen.

Verwaltung und Treuhand

Immobilien-, WEG- und Vermögensverwaltung

Verwaltung fremden Vermögens verlangt Fristen- und Kontodisziplin. Fehler wirken sich direkt auf das Vermögen der Auftraggeber aus.

Gutachten und Prüfung

Sachverständige, Prüfstellen, Labore

Auf Bewertungen verlassen sich Banken, Käufer und Versicherer. Eine fehlerhafte Bewertung schädigt Dritte, die den Auftrag nicht erteilt haben.

Worauf wir bei der Gestaltung achten

Vier Punkte, die den Unterschied machen

Ob eine Vermögensschadenversicherung im Ernstfall trägt, entscheidet sich selten an der Versicherungssumme. Es sind vier Stellen im Vertrag, an denen sich Deckung und Lücke trennen. Wir gehen sie vor dem Abschluss durch – und danach bei jeder Änderung im Betrieb erneut.

  • TätigkeitsbeschreibungVersichert ist nur, was als Tätigkeit im Vertrag steht. Neue Geschäftsfelder gehören nachgemeldet – wir fragen sie jährlich ab.
  • RückwärtsversicherungSie deckt Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn, die erst später auffallen. Ohne sie bleibt diese Lücke offen.
  • NachhaftungBei Planungs- und Beratungsleistungen zeigen sich Schäden oft nach Jahren. Entscheidend ist, wie lange der Schutz nach Vertragsende noch greift.
  • SubsidiaritätGreifen mehrere Verträge, regelt eine klare Reihenfolge, wer im Schadenfall führt. Bleibt sie offen, verzögert sich die Regulierung.

Nennen Sie uns Ihre Tätigkeit und die gewünschte Summe: Wir prüfen diese vier Punkte und legen Ihnen einen Vorschlag vor.

Vier Punkte in der Vertragsgestaltung der Vermögensschadenversicherung

Das ManagerProtect-Konzept

Die Vermögensschadenversicherung im ManagerProtect-Konzept

Beratende, planende und verwaltende Tätigkeiten erzeugen ein Risiko, das keine Sachversicherung kennt. Im Konzept liegt dieser Baustein zwischen der Haftung des Unternehmens und der Haftung seiner Organe.

Welche Verträge zusammengehören, hängt an Ihrer Tätigkeit und Ihrer Rolle im Unternehmen. Wir stellen die Kombination zusammen, die beides abdeckt – unverbindlich Angebot anfordern.

ManagerProtect-Schild im Zentrum der Bausteine

Angebot anfordern

Angebot für Vermögensschadenversicherung anfordern

Der gewünschte Baustein ist bereits vorausgewählt. Sie können ihn im dritten Schritt jederzeit ändern oder das Gesamtkonzept wählen.

Schritt 1 von 4 25 %

Welche Position nehmen Sie ein?

Davon hängt ab, aus welchen Vorschriften Ihre persönliche Haftung folgt.

In welcher Gesellschaftsform sind Sie tätig?

Die Rechtsform bestimmt, wer Ansprüche gegen Sie erheben kann.

Wie ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Diese Angaben bestimmen Versicherungssumme und Beitrag.

Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?

Kostenfrei, unverbindlich und ohne Weitergabe an Dritte.

Rockenfeller & Pflüger, Allianz Generalvertretung in Weissach

Experten für Vermögensschadenversicherung

Vermögensschadenversicherung mit Rockenfeller & Pflüger, der führenden Allianz-Sozietät

Eine Vermögensschadenversicherung ist mit der Unterschrift nicht erledigt. Welche Deckung passt, entscheidet sich an Gesellschaftsform, Organkreis und Branche – und daran, was in den Bedingungen tatsächlich steht.

Wir arbeiten seit über 40 Jahren mit Geschäftsleitungen im Mittelstand. Bestehende Verträge zur Vermögensschadenversicherung prüfen wir auch dann, wenn sie nicht über uns abgeschlossen wurden, und benennen die Grenzen der Deckung vor dem Abschluss statt im Schadenfall.

Von der Ausschreibung bis zur Schadenbegleitung bleibt für Ihre Vermögensschadenversicherung dieselbe Person zuständig. Von Weissach aus betreuen wir rund 20.000 Kunden aus Industrie, Familienunternehmen und Dienstleistung – mehr über die Sozietät.

Häufige Fragen

Fragen zur Vermögensschadenversicherung

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden. Die Vermögensschadenversicherung deckt Schäden, bei denen es weder eine verletzte Person noch eine beschädigte Sache gibt – nur einen finanziellen Nachteil.

Beide Verträge ergänzen sich. Wer beratend tätig ist, braucht in der Regel beide.

Ja. Versichert ist die Haftung des Unternehmens für die beruflichen Fehler aller Beschäftigten. Vorsätzliches Handeln ist ausgeschlossen – dafür greift die Vertrauensschadenversicherung.

Für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Versicherungsvermittler und Teile der Planungsberufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, mit festgelegten Mindestversicherungssummen. In allen anderen Fällen ist sie freiwillig, wird aber von größeren Auftraggebern regelmäßig als Vertragsvoraussetzung verlangt.

Das regelt die Nachhaftung. Da Ansprüche aus Planungsleistungen häufig erst nach Jahren erhoben werden, achten wir auf eine Frist, die der zivilrechtlichen Verjährung standhält – bei Bauleistungen entsprechend länger.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Echte Erfahrungen rund um Beratung, Haftungsgrenzen und Betreuung bei der Vermögensschadenversicherung.

  • „Als Planungsbüro haften wir für Zahlen, nicht für Gegenstände. Diese Unterscheidung war der Kern des Gesprächs.“
    Geschäftsführender Gesellschafter, Planungsbüro
  • „Die Frage, wie lange wir nach Projektende noch haften, hatte uns vorher niemand gestellt.“
    Geschäftsführerin, IT-Dienstleistung
  • „Dass unsere freien Mitarbeiter ausdrücklich mitversichert sind, war uns wichtig – das steht jetzt im Vertrag.“
    Inhaber, Agentur für technische Dokumentation
  • „Eine versäumte Frist hat die Frage aufgeworfen, wer den Schaden trägt. Danach war das Thema gesetzt.“
    Geschäftsführer, Immobilienverwaltung
  • „Die Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht war für unsere Branche der entscheidende Punkt.“
    Partner, Ingenieurbüro